3.7.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 179/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 20. Mai 2010 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-308/08) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Schutzregelung vor Aufnahme eines Lebensraums in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Art. 12 Abs. 4 - Vorhaben in Bezug auf den Ausbau eines Feldwegs)
(2010/C 179/04)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und D. Recchia)
Beklagte: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: N. Díaz Abad)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7), wie sie der Gerichtshof mit seinen Urteilen vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-117/03 und vom 14. September 2006 in der Rechtssache C-244/05 ausgelegt hat, und gegen die sich aus Art. 12 Abs. 4 dieser Richtlinie ergebenden Verpflichtungen — Vorhaben zum Ausbau des Feldwegs von Villamanrique de la Condesa (Sevilla) nach El Rocío (Huelva)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |