4.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/8


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 5. Februar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Finnland

(Rechtssache C-293/08) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/83/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)

(2009/C 82/15)

Verfahrenssprache: Finnisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und I. Koskinen)

Beklagte: Republik Finnland (Prozessbevollmächtigter: J. Heliskoski)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes (ABl. L 304, S. 12) nachzukommen

Tenor

1.

Die Republik Finnland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004 über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Die Republik Finnland trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 223 vom 30.8.2008.