19.6.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 161/4


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 — Europäische Kommission/Bundesrepublik Deutschland

(Rechtssache C-160/08) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Art. 43 EG und 49 EG - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Rettungsdienste - Notfalltransport und qualifizierter Krankentransport - Transparenzgebot - Art. 45 EG - Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind - Art. 86 Abs. 2 EG - Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse)

(2010/C 161/05)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Kellerbauer und D. Kukovec)

Beklagte: Bundesrepublik Deutschland (Prozessbevollmächtigte: M. Lumma und J. Möller)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. M. Wissels und Y. de Vries)

Gegenstand

Vertragsverletzungsverfahren — Verstoß gegen die Art. 43 und 49 EG sowie die Richtlinien 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) und 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L 134, S. 114) — Praxis der Gebietskörperschaften, die Erbringung von Rettungsdienstleistungen betreffende Verträge und Konzessionen ohne Durchführung offener Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge und unter Verstoß gegen die Grundsätze der Transparenz und der Nichtdiskriminierung freihändig zu vergeben

Tenor

1.

Die Bundesrepublik Deutschland hat im Rahmen der Vergabe von Aufträgen über öffentliche Notfall- und qualifizierte Krankentransportleistungen nach dem Submissionsmodell in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 10 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 16 dieser Richtlinie bzw., seit 1. Februar 2006, aus Art. 22 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge in Verbindung mit Art. 35 Abs. 4 dieser Richtlinie verstoßen, dass sie keine Bekanntmachungen über die Ergebnisse des Verfahrens zur Auftragsvergabe veröffentlicht hat.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Europäische Kommission, die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich der Niederlande tragen ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 209 vom 15.8.2008.