4.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/7


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 12. Februar 2009 (Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senāta — Republik Lettland) — Schenker SIA/Valsts ieņēmumu dienests

(Rechtssache C-93/08) (1)

(Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 - Art. 11 - Vereinfachtes Verfahren der Aufgabe von Waren zum Zweck ihrer Vernichtung - Vorherige Bestimmung des Vorliegens einer Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums - Verwaltungssanktion)

(2009/C 82/12)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākās tiesas Senāta

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Schenker SIA

Beklagte: Valsts ieņēmumu dienests

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des Augstākās tiesas Senats — Auslegung von Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen (ABl. L 196, S. 7) — Vereinfachtes Verfahren der Aufgabe von Waren zum Zweck von deren Vernichtung ohne vorherige Ermittlung, ob eine Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums im Hinblick auf die Regelung vorliegt — Nationale Regelung, die die Verhängung eines Bußgelds vorsieht, wenn die angemeldeten Waren ein Recht des geistigen Eigentums berühren

Tenor

Die Einleitung des in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Vorgehen der Zollbehörden gegen Waren, die im Verdacht stehen, bestimmte Rechte geistigen Eigentums zu verletzen, und die Maßnahmen gegenüber Waren, die erkanntermaßen derartige Rechte verletzen, vorgesehenen Verfahrens mit Zustimmung des Inhabers eines Rechts des geistigen Eigentums und des Einführers nimmt den zuständigen nationalen Behörden nicht die Befugnis, gegen die für die Einfuhr solcher Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft Verantwortlichen eine „Sanktion“ im Sinne von Art. 18 dieser Verordnung, wie ein Bußgeld, zu verhängen.


(1)  ABl. C 128 vom 24.5.2008.