Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Vorläufiger Rechtsschutz – Zulässigkeitsvoraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 32-35)
2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden (Art. 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 104 §§ 1 und 2) (vgl. Randnrn. 40-45)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Durchführung der Entscheidung der Eurofound über den Auftrag Nr. 2007/S 13-014125 („Informationen und Analyse betreffend die Qualität von Arbeit und Beschäftigung, die Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen und die Umstrukturierung auf europäischer Ebene“) bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache
Tenor
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.