8.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 64/44


Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 — Insight Direct USA/HABM — Net Insight (Insight)

(Rechtssache T-489/07)

(2008/C 64/74)

Sprache der Klageschrift: English

Parteien

Klägerin: Insight Direct USA, Inc. (Tempe, USA) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Gilbert und M. Moore)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Net Insight AB (Stockholm, Schweden)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 20. September 2007 in der Sache R 1428/2006-2 und die Zurückweisung der Anmeldung für alle Dienstleistungen der Klassen 37 und 42 und die zurückgewiesenen Dienstleistungen der Klasse 35 aufzuheben und die Anmeldung für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen zur Eintragung zuzulassen;

dem Harmonisierungsamt und den anderen Beteiligten ihre eigene Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „Insight“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 37 und 42 — Anmeldung Nr. 3 309 002.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Net Insight AB.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafts- und nationale Wortmarke „NET INSIGHT“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 37 und 41.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe die dominierenden und unterscheidungskräftigen Elemente der älteren Marke nicht richtig ermittelt und bei der Bewertung der Ähnlichkeit der betroffenen Waren und Dienstleistungen nicht alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt. Auch bei der umfassenden Beurteilung der Gefahr der Verwechslung der einander gegenüberstehenden Marken habe sie nicht alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt.