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9.2.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 37/26 |
Klage, eingereicht am 30. November 2007 — Spa Monopole/HABM — De Francesco Import GmbH (SpagO)
(Rechtssache T-438/07)
(2008/C 37/41)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Spa Monopole, Compagnie fermière de Spa SA/NV (Spa, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. de Brouwer, E. Cornu, E. De Gryse und D. Moreau)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: De Francesco Import GmbH (Nürnberg, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 13. September 2007 in der Sache R 1285/2006-2 aufzuheben und |
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dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: De Francesco Import GmbH.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „SpagO“ für Waren der Klasse 33, Anmeldung Nr. 2 320 844.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafts- und nationale und internationale Wort- und Bildmarken „SPA“, „SPA Citron“ und „SPA Orange“ für Waren der Klasse 32.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und der Widerspruch zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, weil die Beschwerdekammer die Bekanntheit von SPA in den Benelux-Ländern unterschätzt und folgende Faktoren nicht hinreichend berücksichtigt habe:
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die klangliche und visuelle Ähnlichkeit der fraglichen Marken, |
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den Umstand, dass die Verwendung der Marke „SpagO“ für alkoholische Getränke dem Ansehen des Mineralwassers „SPA“, das seine Bekanntheit durch seine hohe Qualität, Reinheit und der Gesundheit zuträglichen Wirkungen erlangt habe, schaden würde, |
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den Umstand, dass die Verwendung von „SpagO“ für Getränke die Bekanntheit der Marke „SPA“ und ihr Image von Qualität und Reinheit in unlauterer Weise ausnutzen würde. |