Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Relative Eintragungshindernisse
–
Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Marken oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke
–
Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 27, 92)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Oktober 2007 (Sache R 85/2006‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ford Motor Company und der Alkar Automotive, SA
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ford Motor Company trägt die Kosten.