Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 21. Januar 2009 – Korsch/HABM (PharmaCheck)

(Rechtssache T‑296/07)

„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke PharmaCheck – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Einschränkung des Warenverzeichnisses“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 31, 41, 53)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Juni 2007 (Sache R 358/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens PharmaCheck als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:

Korsch AG

Betroffene Gemeinschaftsmarke:

Wortmarke PharmaCheck für Waren der Klasse 9 – Anmeldung Nr. 5310214

Entscheidung des Prüfers:

Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:

Zurückweisung der Beschwerde


Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Korsch AG trägt die Kosten.