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Verfahrensgegenstand
Tenor

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Gemeinschaftsmarke

Verzicht, Verfall und Nichtigkeit

Absolute Nichtigkeitsgründe (Verordnung [EG] Nr. 40/94, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 51 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 45-47)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2007 (Sache R 165/2005-4) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der CMS Hasche Sigle und der Colgate-Palmolive Co.

Angaben zur Rechtssache

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Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Colgate-Palmolive Co. trägt die Kosten.