Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke
–
Absolute Eintragungshindernisse
–
Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 21, 26‑28)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Dezember 2006 (Sache R 1047/2004‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioGeneriX als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Ratiopharm GmbH trägt die Kosten.