17.4.2010   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 100/40


Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010 — Europäische Kommission/CdT

(Rechtssache T-456/07) (1)

(Aufhebungsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998-2005 einzuzahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit)

2010/C 100/62

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Pasquier und D. Martin)

Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einricht genau ungen der Europäischen Union (CdT) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt G. Vandersanden, dann Rechtsanwältin L. Levi)

Gegenstand

Klage auf Aufhebung einer Entscheidung, mit der das CdT es abgelehnt haben soll, einen Beitrag zum Gesamthaushaltsplan für die Haushaltsjahre 1998-2005 einzuzahlen, der dem Arbeitgeberanteil bei der Finanzierung des Versorgungssystems der Gemeinschaften entspricht

Tenor

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 190 vom 12.8.2006 (früher Rechtssache C-269/06).