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17.4.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 100/40 |
Beschluss des Gerichts vom 12. Februar 2010 — Europäische Kommission/CdT
(Rechtssache T-456/07) (1)
(Aufhebungsklage - Versorgungssystem der Gemeinschaften - Dem CdT obliegende Verpflichtung, einen Beitrag für die Haushaltsjahre 1998-2005 einzuzahlen - Nicht anfechtbare Handlung - Handlung ohne Rechtswirkungen gegenüber Dritten - Offensichtliche Unzulässigkeit)
2010/C 100/62
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Pasquier und D. Martin)
Beklagter: Übersetzungszentrum für die Einricht genau ungen der Europäischen Union (CdT) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt G. Vandersanden, dann Rechtsanwältin L. Levi)
Gegenstand
Klage auf Aufhebung einer Entscheidung, mit der das CdT es abgelehnt haben soll, einen Beitrag zum Gesamthaushaltsplan für die Haushaltsjahre 1998-2005 einzuzahlen, der dem Arbeitgeberanteil bei der Finanzierung des Versorgungssystems der Gemeinschaften entspricht
Tenor
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1. |
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. |
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2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 190 vom 12.8.2006 (früher Rechtssache C-269/06).