26.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 159/24 |
Beschluss des Gerichts vom 21. März 2014 — Frucona Košice/Kommission
(Rechtssache T-11/07 RENV) (1)
((Staatliche Beihilfen - Alkoholische Getränke und Spirituosen - Erlass einer Steuerschuld im Rahmen eines kollektiven Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Entscheidung, mit der die angefochtene Entscheidung aufgehoben und ersetzt wird - Erledigung der Hauptsache))
2014/C 159/32
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Frucona Košice a.s. (Košice, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: K. Lasok, QC, J. Holmes, B. Hartnett, Barristers, und Rechtsanwalt O. Geiss)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati und K. Walkerová)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: St. Nicolaus — trade a.s. (Bratislava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Smaho)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice, a.s. (ABl. 2007, L 112, S. 14)
Tenor
1. |
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Frucona Košice a.s. |
3. |
Die St. Nicolaus — trade a.s. trägt ihre eigenen Kosten. |