26.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 159/24


Beschluss des Gerichts vom 21. März 2014 — Frucona Košice/Kommission

(Rechtssache T-11/07 RENV) (1)

((Staatliche Beihilfen - Alkoholische Getränke und Spirituosen - Erlass einer Steuerschuld im Rahmen eines kollektiven Insolvenzverfahrens - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Entscheidung, mit der die angefochtene Entscheidung aufgehoben und ersetzt wird - Erledigung der Hauptsache))

2014/C 159/32

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Frucona Košice a.s. (Košice, Slowakei) (Prozessbevollmächtigte: K. Lasok, QC, J. Holmes, B. Hartnett, Barristers, und Rechtsanwalt O. Geiss)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati und K. Walkerová)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: St. Nicolaus — trade a.s. (Bratislava, Slowakei) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Smaho)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/254/EG der Kommission vom 7. Juni 2006 über die staatliche Beihilfe C 25/2005 (ex NN 21/2005), gewährt durch die Slowakische Republik zugunsten von Frucona Košice, a.s. (ABl. 2007, L 112, S. 14)

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Frucona Košice a.s.

3.

Die St. Nicolaus — trade a.s. trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 56 vom 10.3.2007.