25.8.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 258/15


Urteil des Gerichts vom 12. Juli 2012 — Evropaïki Dynamiki/Frontex

(Rechtssache T-476/07) (1)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren von Frontex - Erbringung von IT-Dienstleistungen - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Begründungspflicht - Zuschlagskriterien - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Außervertragliche Haftung)

2012/C 258/23

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)

Beklagte: Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) (Prozessbevollmächtigte: S. Vuorensola im Beistand der Rechtsanwälte J. Stuyck und A.-M. Vandromme)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung von Frontex, das Angebot der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung Frontex/OP/47/2007 für „IT-Dienste, Hardware und Softwarelizenzen“ (ABl. 2007/S 114-139890) abzulehnen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) einschließlich derjenigen Kosten, hinsichtlich deren das Gericht mit Beschluss vom 28. Oktober 2008 die Entscheidung vorbehalten hat.


(1)  ABl. C 51 vom 23.2.2008.