20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 141/39 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Mai 2009 — Rotter/HABM (Form einer Anordnung von Würsten)
(Rechtssache T-449/07) (1)
(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form einer Anordnung von miteinander verbundenen Würsten - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94)
2009/C 141/80
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Thomas Rotter (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Müller)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2007 (Sache R 1415/2006-4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Anordnung von miteinander verbundenen Würsten als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Herr Thomas Rotter trägt die Kosten. |