20.6.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 141/39


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Mai 2009 — Rotter/HABM (Form einer Anordnung von Würsten)

(Rechtssache T-449/07) (1)

(Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form einer Anordnung von miteinander verbundenen Würsten - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94)

2009/C 141/80

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Thomas Rotter (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Müller)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: G. Schneider)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 27. September 2007 (Sache R 1415/2006-4) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form einer Anordnung von miteinander verbundenen Würsten als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Thomas Rotter trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 37 vom 9.2.2008.