21.11.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/42 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. September 2009 — Frankreich/Kommission
(Rechtssache T-432/07) (1)
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst und Gemüse - Voraussetzungen für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen)
2009/C 282/79
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und A.-L. During)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/647/EG der Kommission vom 3. Oktober 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 261, S. 28), soweit sie bestimmte Ausgaben der Französischen Republik für Organisationen von Obst- und Gemüseerzeugern ausschließt
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Französische Republik trägt die Kosten. |