21.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/42


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. September 2009 — Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-432/07) (1)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Obst und Gemüse - Voraussetzungen für die Anerkennung der Erzeugerorganisationen)

2009/C 282/79

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und A.-L. During)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/647/EG der Kommission vom 3. Oktober 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 261, S. 28), soweit sie bestimmte Ausgaben der Französischen Republik für Organisationen von Obst- und Gemüseerzeugern ausschließt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Französische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 22 vom 26.1.2008.