25.2.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 58/7 |
Urteil des Gerichts vom 18. Januar 2012 — Djebel — SGPS/Kommission
(Rechtssache T-422/07) (1)
(Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, mit der moderne und wettbewerbsfähige Unternehmensstrategien unterstützt werden sollen - Beihilfevorhaben zugunsten einer Handelsgesellschaft in Form eines vergünstigten Darlehens im Rahmen einer Investition dieser Gesellschaft in Brasilien - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Begründungspflicht - Beeinträchtigung des Wettbewerbs - Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - Gleichbehandlung)
2012/C 58/11
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Djebel — SGPS SA (Funchal, Portugal) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Andrade Neves und S. Castro Caldeira)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Afonso und B. Martenczuk)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/582/EG der Kommission vom 10. Mai 2007 über die staatliche Beihilfe C 4/2006 (ex N 180/2005) Portugals zugunsten des Unternehmens Djebel (ABl. L 219, S. 30)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Djebel — SGPS, SA, trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |