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26.11.2011 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 347/27 |
Urteil des Gerichts vom 12. Oktober 2011 — Dimos Peramatos/Kommission
(Rechtssache T-312/07) (1)
(Finanzielle Beteiligung an einem Umweltvorhaben - LIFE - Entscheidung der teilweisen Einziehung des gezahlten Betrages - Bestimmung der im Rahmen des finanzierten Vorhabens übernommenen Verpflichtungen des Begünstigten - Vertrauensschutz - Begründungspflicht)
2011/C 347/40
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: Dimos Peramatos (Perama, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Gerapetritis und P. Petropoulos)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und A.-M. Rouchaud-Joët im Beistand von Rechtsanwalt A. Somou)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung oder, hilfsweise, auf Änderung der Entscheidung E(2005) 5361 der Kommission vom 7. Dezember 2005 über die dem Dimos Peramatos (Gemeinde Perama) übermittelte Belastungsanzeige Nr. 3240504536 zur Einziehung der finanziellen Beteiligung, die von der Kommission im Rahmen der dem Dimos Peramatos durch die Entscheidung K (97)/1997/endg./29 vom 17. Juli 1997 gewährten Beihilfe gezahlt worden war
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Der Dimos Peramatos trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstandenen Kosten. |
(1) ABl. C 283 vom 24.11.2007.