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21.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/46 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2008 — Lofaro/Kommission
(Rechtssache T-293/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Beschwerdefrist - Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde - Eingang bei der Verwaltung - Grundsatz der Rechtssicherheit)
(2009/C 44/79)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Alessandro Lofaro (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Laffineur)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 24. Mai 2007, Lofaro/Kommission (F-27/06 und F-75/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
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1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
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2. |
Alessandro Lofaro trägt seine eigenen Kosten sowie die der Kommission im Rahmen dieses Rechtszugs entstandenen Kosten. |