21.2.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/46


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 18. Dezember 2008 — Lofaro/Kommission

(Rechtssache T-293/07 P) (1)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Beschwerdefrist - Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde - Eingang bei der Verwaltung - Grundsatz der Rechtssicherheit)

(2009/C 44/79)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Alessandro Lofaro (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Laffineur)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 24. Mai 2007, Lofaro/Kommission (F-27/06 und F-75/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Alessandro Lofaro trägt seine eigenen Kosten sowie die der Kommission im Rahmen dieses Rechtszugs entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 223 vom 22.9.2007.