29.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/33


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Juli 2009 — DSV Road/Kommission

(Rechtssache T-219/07) (1)

(Zollunion - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Eingangsabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung [EG] Nr. 2913/92)

2009/C 205/58

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: DSV Road NV (Puurs, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Poelmans, A. Calewaert und R. de Wit)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Konstantinidis und S. Schønberg im Beistand von Rechtsanwalt F. Tuytschaever)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007, mit der den belgischen Behörden mitgeteilt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Eingangsabgaben auf Disketten aus Thailand gerechtfertigt ist und diese Abgaben nicht erlassen werden dürfen (Sache REC 05/02)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die DSV Road NV trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 211 vom 8.9.2007.