12.4.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/49


Klage, eingereicht am 20. Dezember 2007 — Maniscalco/Kommission

(Rechtssache F-141/07)

(2008/C 92/100)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Daniele Maniscalco (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Cardarello und F. d'Amora)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Eingruppierung des Klägers in Funktionsgruppe IV, Besoldungsgruppe 13, Dienstaltersstufe 1

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung ADMIN.B.2/OG/jmt/ D(07)23504 aufzuheben;

den Antrag auf höhere Eingruppierung und auf Zahlung der Vergütungsdifferenzen ab der Begründung des Arbeitsverhältnisses unter Anerkennung des Anspruchs auf Eingruppierung in Besoldungsgruppe 16 für begründet zu erklären;

der Generaldirektion Personal und Verwaltung — Direktion A: Personal und Laufbahnen — aufzugeben, den geschuldeten Betrag zuzüglich Zinsen und Nebenansprüchen zu zahlen, der der Vergütungsdifferenz zwischen der Besoldungsgruppe 13 und der — richtigen — Besoldungsgruppe 16 entspricht;

ihm für die Zukunft die Eingruppierung in Besoldungsgruppe 16 in der Dienstaltersstufe, die den Jahren seiner Berufserfahrung entspricht, zuzuerkennen.