19.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 183/31


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Mai 2008 — Braun-Neumann/Parlament

(Rechtssache F-79/07) (1)

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Hinterbliebenenversorgung - Auszahlung zu 50 % wegen eines weiteren hinterbliebenen Ehegatten - Unzulässigkeit - Verspäteter Eingang der Beschwerde - Zwingende Prozessvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts)

(2008/C 183/60)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Ames)

Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. De Wachter, K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Zahlung der vollen Hinterbliebenenversorgung

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 31.