21.2.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/73 |
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 9. Dezember 2008 — Efstathopoulos/Europäisches Parlament
(Rechtssache F-144/07) (1)
(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Bedienstete auf Zeit - Verordnung [EG, Euratom, EGKS] Nr. 2689/95 - Vergütung bei endgültigem Ausscheiden aus dem Dienst - Berücksichtigung einer Produktivitätszulage bei der Feststellung der im Rahmen einer neuen Tätigkeit erzielten Bruttoeinkünfte)
(2009/C 44/128)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Kläger: S. Efstathopoulos (Chalandri, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Michi)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūtė und A. Troupiotis)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 18. April 2007 über eine Herabsetzung des Ruhegehalts des Klägers und die Wiedereinziehung der zu viel erhaltenen Beträge
Tenor des Urteils
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 92 vom 12.4.2008, S. 50.