Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 22. November 2007 – Kommission/Scott

(Rechtssache C-296/07 P [R])

„Rechtsmittel – Vorläufiger Rechtsschutz – Erledigungsbeschluss – Antrag auf Nichtigerklärung – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Rechtsmittel – Rechtsmittel gegen einen Beschluss, wonach über einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nicht zu entscheiden ist – Zuvor ergangene Entscheidung über die Klage – Nicht mehr beim Gericht anhängiges Verfahren – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel (Art. 242 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 1 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 21-23)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Präsident) vom 30. März 2007, Scott/Kommission (T‑366/00 R), wonach über einen im Rahmen einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission, mit der eine staatliche Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt wurde, gestellten Antrag auf einstweilige Anordnungen nicht zu entscheiden war

Tenor

 

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

 

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.