Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 12. Dezember 2008 – Aktieselskabet af 21. november 2001 / HABM

(Rechtssache C‑197/07 P)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 5 – Bekanntheit – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Anmeldung des Wortzeichens ‚TDK‘ als Gemeinschaftsmarke – Widerspruch des Inhabers der Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken TDK – Zurückweisung der Anmeldung“

Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 225 § 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 15)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 6. Februar 2007, Aktieselskabet af 21. november 2001/HABM (T‑477/04), mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Wortmarke „TDK“ für Waren der Klasse 25 auf Aufhebung der Entscheidung R 364/2003‑1 der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Oktober 2004 als unbegründet abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die die Eintragung der genannten Marke auf den Widerspruch des Inhabers der Gemeinschafts- und nationalen Wort- und Bildmarken „TDK“ abgelehnt hatte, zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Aktieselskabet af 21. november 2001 trägt die Kosten.