9.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 37/18


Rechtsmittel, eingelegt am 30. November 2007 von der Imagination Technologies Ltd gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 20. September 2007 in der Rechtssache T-461/04, Imagination Technologies Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

(Rechtssache C-542/07 P)

(2008/C 37/25)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Imagination Technologies Ltd (Prozessbevollmächtigte: M. Edenborough, Barrister)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts erster Instanz aufzuheben,

über die Kosten dieses beim Gerichtshof eingelegten Rechtsmittels und über die Kosten der Klage beim Gericht erster Instanz zu entscheiden.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht geltend, die Anmeldung der Wortmarke PURE DIGITAL als Gemeinschaftsmarke Nr. 2396075 verstoße weder gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b noch gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Marke seit der Anmeldung Unterscheidungskraft erlangt habe. Das Gericht erster Instanz habe die anwendbaren Vorschriften fehlerhaft geprüft. Es habe insbesondere dadurch einen Fehler begangen, dass es nicht festgestellt habe, dass die Benutzung nach dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der Beurteilung der erlangten Unterscheidungskraft erheblich sei.

Folglich habe das Gericht erster Instanz die Klage zu Unrecht abgewiesen. Dieses Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz sei demzufolge zuzulassen und sein Urteil aufzuheben. Die Rechtsmittelführerin beantragt auch die Erstattung der Kosten für dieses Rechtsmittelverfahren und für das Verfahren vor dem Gericht erster Instanz.