21.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 69/11 |
Beschluss des Gerichtshofs vom 25. November 2008 — Territorio Energia Ambiente SpA (TEA)/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-500/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Beginn - Klage auf Feststellung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Entscheidung der Kommission durch das Gericht - Offensichtliche Unzuständigkeit)
(2009/C 69/18)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Territorio Energia Ambiente SpA (TEA) (Prozessbevollmächtigte: E. Coffrini und F. Tesauro, avvocati)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Righini und G. Conte)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 17. September 2007, Territorio Energia Ambiente SpA (TEA)/Kommission (T-175/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung, dass die Rechtsmittelführerin nicht zu den Adressaten der Entscheidung 2003/193/EG der Kommission vom 5. Juni 2002 über eine staatliche Beihilfe, die Italien in Form von Steuerbefreiungen und Vorzugsdarlehen für Unternehmen der Daseinsvorsorge mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung gewährt hat (ABl. 2003, L 77, S. 21), gehört und, hilfsweise, dass der Rechtsmittelführerin keine rechtswidrige Beihilfe gewährt wurde, und folglich darauf, dass diese Entscheidung, soweit erforderlich, für nichtig erklärt wird, abgewiesen hat
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Territorio Energia Ambiente SpA (TEA) trägt die Kosten. |