12.9.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 220/5


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 16. Juli 2009 — SELEX Sistemi Integrati SpA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

(Rechtssache C-481/07 P) (1)

(Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - Entscheidung der Kommission, mit der eine Beschwerde gegen Eurocontrol zurückgewiesen wird - Tatsächlicher und sicherer Schaden)

2009/C 220/07

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: SELEX Sistemi Integrati SpA (Prozessbevollmächtigte: F. Sciaudone, R. Sciaudone und A. Neri, avvocati)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und F. Amato)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 29. August 2007, SELEX Sistemi Integrati SpA/Kommission (T-186/05), mit dem das Gericht die Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin durch die Entscheidung der Kommission vom 12. Februar 2004 über die Zurückweisung ihrer Beschwerde wegen eines Verstoßes von Eurocontrol gegen die Wettbewerbsregeln des EG-Vertrags entstanden sein soll, als teilweise offensichtlich unzulässig und als teilweise offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen hat

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die SELEX Sistemi Integrati SpA trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 37 vom 9.2.2008.