10.1.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 6/7


Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 13. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Efrosyni Alexiadou

(Rechtssache C-436/07 P) (1)

(Rechtsmittel - Schiedsklausel - Vertrag über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute - Rückzahlung von Vorschüssen - Zinsen)

(2009/C 6/12)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: D. Triantafyllou)

Andere Verfahrensbeteiligte: Efrosyni Alexiadou (Prozessbevollmächtigte: Ch. Matellas und E. Alexiadou, dikigoros)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T-312/05), mit dem das Gericht eine auf eine Schiedsklausel gestützte Klage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, die Beklagte zur Rückzahlung des Vorschusses zu verurteilen, der von der Kommission im Rahmen eines Vertrags über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute (Vertrag G1ST-CT-2002-50227) gezahlt worden war

Tenor

1.

Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T-312/05), wird aufgehoben.

2.

Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


(1)  ABl. C 269 vom 10.11.2007.