5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/11


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden

(Rechtssache C-341/07) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Keine fristgerechte Umsetzung)

(2008/C 171/18)

Verfahrenssprache: Schwedisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und P. Dejmek)

Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigter: A. Kruse)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45 und — Berichtigung — L 195, S. 16) nachzukommen

Tenor

1.

Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Das Königreich Schweden trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 211 vom 8.9.2007.