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5.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 171/11 |
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-341/07) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/48/EG - Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums - Keine fristgerechte Umsetzung)
(2008/C 171/18)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: W. Wils und P. Dejmek)
Beklagter: Königreich Schweden (Prozessbevollmächtigter: A. Kruse)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (ABl. L 157, S. 45 und — Berichtigung — L 195, S. 16) nachzukommen
Tenor
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1. |
Das Königreich Schweden hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. |
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2. |
Das Königreich Schweden trägt die Kosten. |