29.3.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 79/10


Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 31. Januar 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-268/07) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2004/17/EG - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Keine fristgerechte Umsetzung)

(2008/C 79/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und D. Kukovec)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg (Prozessbevollmächtigter: C. Schiltz)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (ABl. L 134, S. 1) nachzukommen

Tenor

1.

Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.

2.

Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 211 vom 8.9.2007.