22.11.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 301/7 |
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 9. Oktober 2008 — Marquerite Chetcuti/Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Rechtssache C-16/07 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren innerhalb des Organs - Ablehnung einer Bewerbung - Zulassungsvoraussetzungen)
(2008/C 301/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Marquerite Chetcuti (Prozessbevollmächtigte: M.-A. Lucas, avocat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: V. Joris und K. Herrmann)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. November 2006, Chetcuti/Kommission (T-357/04), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 22. Juni 2004 über die Ablehnung ihrer Bewerbung und der nachfolgenden Maßnahmen des Auswahlverfahrens abweist — Verstoß gegen die Art. 4, 27 und 29 Abs. 1 des Statuts der Beamten in seiner bis zum 30. April 2004 geltenden Fassung — Begriff des „internen Auswahlverfahrens“ und des bei der Einstellung zu verfolgendes Ziel, dem Organ die Mitarbeit von Personen zu sichern, die „in Bezug auf Befähigung, Leistung und Integrität höchsten Ansprüchen genügen“ — Anspruch von Hilfskräften auf Zulassung
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Frau Chetcuti trägt die Kosten des Rechtsmittels. |