Vorläufiger Rechtsschutz
–
Aussetzung des Vollzugs
–
Beschluss über die vorläufige Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung des Europäischen Parlaments bis zum Erlass des Beschlusses, durch den das Verfahren der einstweiligen Anordnung abgeschlossen wird
–
Hinweis des Parlaments auf seine Absicht, diese Entscheidung nicht mehr zu vollziehen
–
Erledigung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 105 § 2) (vgl. Randnrn. 9-12)