Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 12. Mai 2006 – Gollnisch/Parlament

(Rechtssache T-42/06 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Rechtsakt des Parlaments – Schutz der Immunität eines Mitglieds des Parlaments – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs –Zulässigkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung (Artikel 242 EG; Artikel 104 § 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofes) (vgl. Randnrn. 28, 30)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2005, die Immunität und die Vorrechte von Herrn Gollnisch nicht zu schützen

Tenor

1.      Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.

2.      Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.