Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 27. September 2012 –
Dura Vermeer Infra/Kommission

(Rechtssache T-352/06)

„Wettbewerb – Kartelle – Niederländischer Straßenbaubitumenmarkt – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Zurechnung der Zuwiderhandlung – Verteidigungsrechte“

1.                     Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Entsprechende Erfordernisse für die zur Stützung eines Klagegrundes geltend gemachten Rügen – In der Klageschrift nicht dargestellte Rügen – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit – Verweisung auf die von einem anderen Kläger eingereichte Klageschrift – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 21-26, 29)

2.                     Wettbewerb – Unionsvorschriften – Zuwiderhandlungen – Zurechnung – Muttergesellschaft und Tochtergesellschaften – Wirtschaftliche Einheit – Beurteilungskriterien – Vermutung eines bestimmenden Einflusses der Muttergesellschaft auf ihre 100%igen Tochtergesellschaften – Beweislastumkehr und Verstoß gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung – Fehlen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 37-42, 45-46)

3.                     Wettbewerb – Verwaltungsverfahren – Mitteilung der Beschwerdepunkte – Notwendiger Inhalt – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung festgestellt wird – Abweichung der Entscheidung von der Mitteilung der Beschwerdepunkte – Verletzung der Verteidigungsrechte – Voraussetzung – Nachweis neuer gegen das betroffene Unternehmen erhobener Rügen (Art. 81 EG und 82 EG; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 27 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 64-68)

4.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung über die Anwendung der Wettbewerbsregeln – Verpflichtung, auf alle sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte einzugehen, die im Verwaltungsverfahren vorgebracht worden sind – Fehlen (Art. 81 EG, 82 EG und 253 EG) (vgl. Randnr. 77)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4090 endg. der Kommission vom 13. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/38.456 – Bitumen [Niederlande]), soweit sie die Klägerin betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Dura Vermeer Infra BV trägt die Kosten.