Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 25. März 2009 – Alcoa Trasformazioni/Kommission

(Rechtssache T-332/06)

„Staatliche Beihilfen – Strom – Vorzugstarif – Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten – Zulässigkeit – Begriff der staatlichen Beihilfe – Neue oder bestehende Beihilfe – Vorteil – Begründung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen mit Rechtswirkungen – Entscheidung der Kommission, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf eine in der Durchführung begriffene staatliche Maßnahme einzuleiten, verbunden mit der vorläufigen Einstufung als neue Beihilfe (Art. 87 Abs. 1 EG, 88 Abs. 2 und 3 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 34-36)

2.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf eine staatliche Maßnahme einzuleiten – Vorläufiger Charakter der Beurteilung durch die Kommission (Art. 88 Abs. 2 EG; Verordnung Nr. 659/1999 der Kommission, Art. 6) (vgl. Randnrn. 59-60)

3.                     Staatliche Beihilfen – Entscheidung der Kommission, ein förmliches Prüfverfahren in Bezug auf eine staatliche Maßnahme einzuleiten, verbunden mit der vorläufigen Einstufung als neue Beihilfe – Begründungspflicht (Art. 88 Abs. 2 EG und 253 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Art. 6) (vgl. Randnrn. 78-80)

4.                     Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Vertrauensschutz – Rechtssicherheit (vgl. Randnrn. 102-108)

5.                     Staatliche Beihilfen – Bestehende und neue Beihilfen –Wesentliche Änderung einer zunächst nicht als Beihilfe eingestuften Maßnahme – Maßnahme, die im Rahmen des auf neue Beihilfen anzuwendenden Verfahrens zu prüfen ist (Art. 87 EG und 88 EG) (vgl. Randnrn. 128-129)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der der Italienischen Republik mit Schreiben vom 19. Juli 2006 mitgeteilten Entscheidung 2006/C 214/03 der Kommission, mit der in Bezug auf die staatliche Beihilfe C 36/06 (ex NN 38/06) das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG eingeleitet wurde – Vorzugsstromtarif für einige energieintensive Industriezweige in Italien, soweit diese Entscheidung die Tarife für die Lieferung von Strom an die beiden Primäraluminiumwerke von Alcoa Trasformazioni betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Alcoa Trasformazioni Srl trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.