Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor
Gemeinschaftsmarke
–
Verzicht, Verfall und Nichtigkeit
–
Relative Nichtigkeitsgründe
–
Existenz einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke
–
Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 65-67)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 19. Mai 2006 (Sache R 601/2005‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Soft, SA und der NewSoft Technology Corp.
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die NewSoft Technology Corp. trägt die Kosten.