Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. März 2012 –
Fiskeri og Havbruksnæringens Landsforening u. a./Rat
(Rechtssache T‑115/06)
„Dumping – Einfuhren von Lachs mit Ursprung in Norwegen – Regel des niedrigeren Zolls – Berechnung der Mindesteinfuhrpreise und der spezifischen Zölle“
1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Unterschiedliche Zölle für verschiedene Unternehmen – Zulässigkeit für das einzelne Unternehmen beschränkt auf die Bestimmungen der Verordnung, die die Importe aus seiner Herstellung betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Art. 263 Abs. 4 AEUV; Verordnung Nr. 85/2006 des Rates) (vgl. Randnrn. 27-29)
2. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung eines Gleitzolls, der nach einem Mindesteinfuhrpreis berechnet wird – Berechnung des Mindestreferenzpreises unter Berücksichtigung der Regel des niedrigeren Zolls ausgehend vom Vergleich zwischen einem nicht gedumpten Mindesteinfuhrpreis und einem nicht schädigenden Mindesteinfuhrpreis – Rechtmäßigkeit (Verordnungen des Rates Nrn. 384/96, Art. 9 Abs. 4, 85/2006, Art. 1 Abs. 5, und 1225/2009, Art. 9 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 39‑42)
3. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung eines spezifischen Zolls – Berechnung unter Berücksichtigung der Regel des niedrigeren Zolls ausgehend vom Vergleich zwischen einer gewichteten durchschnittlichen Dumpingspanne und einer gewichteten durchschnittlichen Schadensspanne – Aufgrund einer falschen Berechnung der gewichteten durchschnittlichen Dumpingspanne verfälschter Vergleich – Rechtswidrigkeit (Verordnungen des Rates Nrn. 384/96, Art. 9 Abs. 4, 85/2006, Art. 1 Abs. 5, und 1225/2009, Art. 9 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 45‑49, 52, 55, 58)
4. Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Einführung eines Gleitzolls – Berechnung nach einem Mindesteinfuhrpreis – Bestimmung dieses Preises, indem ein nicht gedumpter Mindesteinfuhrpreis unter Berücksichtigung der Herstellungskosten in dem betroffenen Drittland zur Anwendung gelangt – Umrechnung der in nationaler Währung ausgedrückten Herstellungskosten in Euro – Anwendung eines durchschnittlichen Wechselkurses für einen Zeitraum, der im Hinblick auf den Produktionszyklus der betroffenen Ware unangemessen ist – Rechtswidrigkeit (Verordnungen des Rates Nrn. 384/96, Art. 2 Abs. 5 und Art. 9 Abs. 4, 85/2006, Art. 1 Abs. 5, und 1225/2009, Art. 2 Abs. 5 und Art. 9 Abs. 4) (vgl. Randnrn. 75, 79‑82)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen (ABl. L 15, S. 1) |
Tenor
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1. |
Die Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen wird für nichtig erklärt, soweit sie die Fiskeri og Havbruksnæringens Landsforening, die Norske Sjømatbedrifters Landsforening, die Salmar Farming AS, die Hydroteck AS, die Hallvard Lerøy AS und die Lerøy Midnor AS betrifft. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten von Fiskeri og Havbruksnæringens Landsforening, Norske Sjømatbedrifters Landsforening, Salmar Farming, Hydroteck, Hallvard Lerøy und Lerøy Midnor. |
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4. |
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |