Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. März 2012 –
Marine Harvest Norway und Alsaker Fjordbruk/Rat

(Rechtssache T‑113/06)

„Dumping – Einfuhren von Lachs mit Ursprung in Norwegen – Definition des Wirtschaftszweigs der Gemeinschaft – Gleichartige Ware – Bildung der Stichprobe unter den Gemeinschaftsherstellern“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Von einer anderen juristischen Person übernommenes Rechtssubjekt – Verschwinden dieses Rechtssubjekts – Substitution des Vorgängers in den Rechtsverfahren durch den Universalrechtsnachfolger (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 27‑28)

2.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Verordnung zur Einführung von Antidumpingzöllen – Unterschiedliche Zölle für verschiedene Unternehmen – Zulässigkeit für das einzelne Unternehmen beschränkt auf die Bestimmungen, die es speziell betreffen (Art. 230 Abs. 4 EG; Verordnung Nr. 384/96 des Rates) (vgl. Randnrn. 34‑37)

3.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Schaden – Bewertung der Auswirkungen der Einfuhren auf den Wirtschaftszweig der Gemeinschaft – Fehler bei der Definition der gleichartigen Ware – Fehlen einer repräsentativen Auswahl von Gemeinschaftsherstellern – Verstoß gegen die Art. 3 und 4 der Verordnung Nr. 384/96 (Verordnung Nr. 384/96 des Rates, Art. 3 Abs. 1 und 2, 4 und 21) (vgl. Randnrn. 46‑48, 52‑53, 58‑63, 71‑74)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen (ABl. L 15, S. 1)

Tenor

1.

Die Verordnung (EG) Nr. 85/2006 des Rates vom 17. Januar 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen wird für nichtig erklärt, soweit sie die Marine Harvest Norway AS als Rechtsnachfolgerin der Fjord Seafood Norway AS für die auf deren Importe bis 18. September 2007 angewendeten Antidumpingzölle und die Alsaker Fjordbruk AS betrifft.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Marine Harvest Norway als Rechtsnachfolgerin der Fjord Seafood Norway und die Kosten der Alsaker Fjordbruk.

4.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.