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10.1.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 6/23 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. November 2008 — Kommission/Premium
(Rechtssache T-316/06) (1)
(Schiedsklausel - Im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung und technologische Entwicklung im Bereich der Informationstechnologie geschlossene Verträge - Rückerstattung eines Teils des von der Gemeinschaft gezahlten Vorschusses - Verzugszinsen)
(2009/C 6/47)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Montaguti im Beistand der Rechtsanwälte J.-L. Fagnart und F. Longfils)
Beklagte: Premium SA (Le Roeulx, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Bertouille und D. Joos de ter Beerst)
Gegenstand
Klage nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückerstattung eines Teils der von der Gemeinschaft gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen wegen der Nichtbeachtung bestimmter Vertragspflichten
Tenor
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1. |
Die Premium SA wird verurteilt, an die Kommission 57 605,74 Euro zuzüglich Verzugszinsen in folgender Höhe zu zahlen:
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2. |
Die Premium SA wird verurteilt, an die Kommission 30 988,74 Euro zuzüglich Verzugszinsen in folgender Höhe zu zahlen:
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3. |
Die Premium SA trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 326 vom 30.12.2006.