20.6.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 141/38 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. April 2009 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-281/06) (1)
(EAGFL - Abteilung „Garantie“ - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger - Unregelmäßigkeiten bei den Qualitätskontrollen - Art der angewandten finanziellen Berichtigung - Verhältnismäßigkeit)
2009/C 141/77
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: M. Muñoz Pérez, abogado del estado)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/554/EG der Kommission vom 27. Juli 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 218, S. 2), soweit sie eine finanzielle Berichtigung für die Ausgaben vorsieht, die das Königreich Spanien in Bezug auf die Ausgleichsbeihilfe für Bananenerzeuger in den Wirtschaftsjahren 2002 und 2003 gemeldet hat
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Königreich Spanien trägt die Kosten. |