21.11.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/39


Urteil des Gerichts erster Instanz vom 6. Oktober 2009 — MABB/Kommission

(Rechtssache T-24/06) (1)

(Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz [DVB-T] in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit)

2009/C 282/73

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt M. Schütte und Solicitor B. Immenkamp, dann Rechtsanwalt M. Schütte)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet und K. Gross)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Deutscher Kabelverband e. V. (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Struckmann, C. Arhold und N. Wimmer)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 86 vom 8.4.2006.