Schlüsselwörter
Verfahrensgegenstand
Tenor

Schlüsselwörter

Rechtsmittel – Gründe – Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist – Ins Leere gehender Rechtsmittelgrund (vgl. Randnr. 17)

2. Rechtsmittel – Gründe – Überprüfung der Würdigung der Beweismittel und Informationen durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (vgl. Randnr. 22)

3. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Würdigung der Beweismittel durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Artikel 225 EG; Satzung des Gerichtshofes, Artikel 58) (vgl. Randnr. 28)

4. Verfahren – Rechtsmittelschrift – Formerfordernisse (Satzung des Gerichtshofes, Artikel 21; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 112 § 1 Buchstabe c) (vgl. Randnr. 30)

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 30. November 2005, Autosalone Ispra/Kommission (T‑250/02), mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung der Haftung der Gemeinschaft für Schäden abgewiesen hat, die der Rechtsmittelführerin aufgrund des Überlaufens eines Abwasserkanals entstanden sein sollen, dessen Überwachung und Instandhaltung der Gemeinsamen Forschungsstelle in Ispra obliegt – Verstoß gegen Verfahrensregeln in Bezug auf die Beweislast

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Autosalone Ispra Snc trägt die Kosten.