Schlüsselwörter
Leitsätze

Schlüsselwörter

Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung

(Art. 28 EG)

Leitsätze

Eine nationale Regelung, die den Verkauf und die Überlassung von Bildträgern im Versandhandel verbietet, die nicht von einer innerstaatlichen zuständigen Behörde oder einer innerstaatlichen Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle zum Zweck des Schutzes Minderjähriger geprüft und eingestuft wurden und die keine Angabe dieser Behörde oder Organisation über die Altersfreigabe tragen, ist keine Verkaufsmodalität, die geeignet ist, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, sondern eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne von Art. 28 EG, die grundsätzlich mit den sich aus diesem Artikel ergebenden Verpflichtungen unvereinbar ist.

Jedoch ist eine solche Regelung mit dieser Bestimmung vereinbar, wenn sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des von dem betreffenden Mitgliedstaat verfolgten Zieles des Schutz des Kindes erforderlich ist, was dann der Fall ist, wenn die Regelung nicht jeder Form des Vertriebs von ungeprüften Bildträgern entgegensteht und wenn solche Bildträger eingeführt und unter Wahrung einer Kontrolle darüber, dass Kinder zu ihnen keinen Zugang haben, an Erwachsene verkauft werden dürfen. Das kann nur dann nicht gelten, wenn das durch die Regelung vorgesehene Verfahren zur Prüfung, Einstufung und Kennzeichnung von Bildträgern nicht leicht zugänglich ist oder nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann oder wenn die Ablehnungsentscheidung nicht in einem gerichtlichen Verfahren angefochten werden kann.

(vgl. Randnrn. 29, 32, 35, 42, 47-48 und Tenor)