24.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 128/11


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 10. April 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik

(Rechtssache C-442/06) (1)

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 1999/31/EG - Abfalldeponien - Nationale Regelung für vorhandene Deponien - Nicht ordnungsgemäße Umsetzung)

(2008/C 128/17)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: D. Recchia und M. Konstantinidis)

Beklagte: Italienische Republik (Bevollmächtigter: I. M. Braguglia im Beistand von G. Fiengo, avvocato dello Stato)

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien (ABl. L 182, S. 1) — Mit der Richtlinie nicht im Einklang stehende nationale Rechtsvorschriften

Tenor

1.

Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 bis 14 der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien verstoßen, dass sie das Decreto legislativo Nr. 36/2003, das die Bestimmungen dieser Richtlinie in das nationale Recht umsetzt, erlassen und beibehalten hat,

soweit dieses Decreto legislativo nicht die Anwendung der Art. 2 bis 13 der Richtlinie 1999/31 auf die nach dem Ablauf der Frist für die Umsetzung dieser Richtlinie und vor dem Inkrafttreten dieses Decreto legislativo genehmigten Deponien vorsieht und

soweit es die Umsetzung von Art. 14 Buchst. d Ziff. 1 dieser Richtlinie nicht gewährleistet.

2.

Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.


(1)  ABl. C 326 vom 30.12.2006.