23.2.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 51/14


Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 13. Dezember 2007 — Königreich Spanien/Rat der Europäischen Union

(Rechtssache C-184/06) (1)

(Fischerei - Verordnung Nr. 51/2006 - Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten - Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien - Ende der Übergangszeit - Erfordernis der relativen Stabilität - Diskriminierungsverbot - Neue Fangmöglichkeiten)

(2008/C 51/22)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: N. Díaz Abad)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. De Gregorio Merino und A. Westerhof Löfflerova)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: T. van Rijn und F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates vom 22. Dezember 2005 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006) (ABl. L 16, S. 1) — Diskriminierung — Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 358, S. 59)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

3.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 154 vom 1.7.2007.