BESCHLUSS DES GERICHTS (Fünfte Kammer)

14. Mai 2007

Rechtssache T-199/05

Laura Gnemmi

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2003 – Offensichtlich unzulässige und offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“

Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2003, soweit die Klägerin davon betroffen ist, hilfsweise der Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum

Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise, in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)