BESCHLUSS DES GERICHTS (Fünfte Kammer)
14. Mai 2007
Rechtssache T-199/05
Laura Gnemmi
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2003 – Offensichtlich unzulässige und offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“
Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2003, soweit die Klägerin davon betroffen ist, hilfsweise der Beurteilung ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum
Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise, in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig oder unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage
(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)