Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 26. September 2006 – Athinaïki Techniki/Kommission
(Rechtssache T-94/05)
„Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Beschwerde – Einstellung des Beschwerdeverfahrens – Unzulässigkeit“
Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Handlungen, die ein Beschwerdeführer anfechten kann, der das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe rügt (Artikel 81 EG, 82 EG, 230 Absatz 4 EG und 232 Absatz 3 EG; Verordnung Nr. 659/1999 des Rates, Artikel 4, 20 und 25) (vgl. Randnrn. 28-33)
Gegenstand
Antrag auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 2. Dezember 2004, mit dem der Klägerin mitgeteilt wurde, dass ihrer Beschwerde über eine angeblich dem Hyatt-Regency-Konsortium im Rahmen des öffentlichen Auftrags Casino Mont Parnès von der Hellenischen Republik gewährte staatliche Beihilfe nicht weiter nachgegangen werde |
Tenor
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Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. |
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Die Athinaïki Techniki AE trägt die gesamten Kosten. |