26.1.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 22/40 |
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. Dezember 2007 — Sack/Kommission
(Rechtssache T-66/05) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamter - Nichtigkeitsklage - Stellenzulage - Stelle eines Referatsleiters - Gleichbehandlung - Begründungspflicht - Sprachenregelung)
(2008/C 22/73)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Jörn Sack (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: U. Lehmann-Brauns und D. Mahlo)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Joris und H. Krämer im Beistand von B. Wägenbaur)
Gegenstand
Aufhebung der Entscheidungen über die Festsetzung der monatlichen Dienstbezüge des Klägers für die Monate Mai 2004 bis Februar 2005, Neuberechnung dieser Dienstbezüge und Aufhebung der ausdrücklichen Entscheidung über die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers, die diesem am 26. November 2004 zugestellt worden ist
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |