22.5.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 134/29 |
Urteil des Gerichts vom 19. März 2010 — Evropaïki Dynamiki/Kommission
(Rechtssache T-50/05) (1)
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren - Informationsdienstleistungen in Bezug auf ferngesteuerte Kontrollsysteme für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - Bietendes Konsortium - Zulässigkeit - Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz - Zuschlagskriterien - Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung und der Sorgfalt - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
2010/C 134/47
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Korogiannakis)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Parpala und K. Kańska, dann durch M. Parpala und E. Manhaeve, schließlich durch M. Parpala, E. Manhaeve und M. Wilderspin)
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 18. November 2004, das Angebot des von der Klägerin und einer anderen Gesellschaft gebildeten Konsortiums im Rahmen einer Ausschreibung über Informationsdienstleistungen für die Spezifikation, Entwicklung, Wartung und Betreuung von ferngesteuerten Kontrollsystemen für die Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht zu berücksichtigen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Evropaïki Dynamiki — Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |